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$ Zivildienst $ |
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FahrkostenerstattungErstattung der
Fahrkosten Mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privatem Kraftfahrzeug bei mind. 2 km gefahrener Strecke. Anspruch nur in Höhe der Kosten, die bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wären (Vergleichsberechnung PKW / Bahn / Bus).
Aber:
Zeitgerecht heißt: Vergleichsberechnung Gezahlt werden nur die geringsten Kosten, d.h. ist eine Fahrkarte billiger als die Wegstreckenentschädigung mit dem Privat-Kfz, wird die Fahrkarte gezahlt und umgekehrt.
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