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» Freie Heilsfürsorge
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Freie Heilsfürsorge
Voraussetzung
- Krankenschein für ärztliche Behandlung (blauer Vordruck)
Leistungen
- keine Rezeptgebühr
- auch Bagatellarzneimittel
- kein Eigenanteil bei stationärer Behandlung und Fahrten mit dem Rettungswagen
- notwendige Schutzimpfungen bei einem privaten Auslandsaufenthalt
Brillen und besondere Sehhilfen
für die Brillenfassung
Es besteht Zuzahlungsmöglichkeit |
72,40 DM |
pro Glas je nach Stärke
ausschließlich Silikatgläser der DIN 58203 |
pro Glas je nach Stärke zwischen 40,50 DM bis 211,10 DM |
Siehe:
LF G4
LF G5
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