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$ Zivildienst $ |
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Miet- und NebenkostenDer Dienstleistende hat in der Regel Anspruch auf Erstattung der Miet- und Mietnebenkosten für privaten WohnraumAusnahme Unterkunft in der elterlichen Wohnung Als elterliche Wohnung gilt auch:
Ausnahme aber nur dann, wenn dieser (ZDL) vor der Einberufung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnte.
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