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$ Zivildienst $ |
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» Sold
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SoldWährend den ersten drei DienstmonateSoldgruppe 1 - 13,50 DM
Automatisch ab dem 4. Dienstmonat bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung (wird angenommen, wenn keine Disziplinarmaßnahme oder gerichtliche Strafe vorliegt)
Ab dem 7. Dienstmonat auf Antrag der ZDS oder Anregung des ZDL, wenn dieser aufgrund von Fachkenntnissen eine herausgehobene Tätigkeit ausübt.
Ab 1. Januar 1999: Erhöhung des Soldes um 1,00 DM in allen Soldgruppen.
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